• einzelsupervision

Einzelsupervision

Die Besonderheit der Einzelsupervision ist die `Exklusivität´ der Zweierbeziehung zwischen Supervisor*in und Supervisand*in. Entsprechend ist dabei eine gute Passung zwischen beiden wichtig.  Im geschützten Rahmen des Zweierkontakts können heikle und schambesetzte Themen leichter eingebracht werden, und die Gefühle und biographischen Erfahrungen haben mehr Raum, so dass persönliche Anteile an beruflichen Belastungen und ggf. auch an Konflikten individueller reflektiert und bearbeitet werden können. Inhaltlich kann es dabei um Weiterbildungs-, Fall- oder Teamthemen gehen.